Im Rahmen eines Erstgespräches, in dem die Ziele und rechtlichen Möglichkeiten besprochen und allenfalls festgelegt werden, wird auch die Abrechnung vereinbart.
So individuell wie jedes Mandat ist und von mir behandelt wird, genauso individuell sind oft die Abrechnungsmodalitäten.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Abrechnung:
Nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (mit Einzelleistungen oder nach pauschaliertem Einheitssatz)
Eine zuvor vereinbarte Pauschale (diese ist nicht für alle Angelegenheiten möglich)